Die Änderung des Transplantationsgesetzes für Organspenden kommt zur Abstimmung. Die heutige Regelung zur Äusserung bei Bereitschaft zur Spende, einem Organspende-Ausweis und einem Eintrag ins Register soll angepasst werden. Künftig sollte eine aktive Willensäusserung erfolgen, ansonsten dürfen Organe eines verstorbenen potentiellen Spenders entnommen werden. Unser Beitrag zeigt, welche Rolle das Spitalzentrum Oberwallis bei Organ- und Gewebespenden einnimmt und lässt Befürworter und Gegner der Gesetzesänderung zu Wort kommen.








