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Bergsteiger vor Bundesgericht: Unfallversicherung zahlt nicht für Erfrierungen

Wie sind Bergsteiger:innen versichert? Im Oktober 2021 ziehen sich zwei Bergsteiger beim Abstieg vom Matterhorn Erfrierungen zu. Zu den Verletzungen hinzu kommt die Frage, wer die Kosten übernimmt. Die Unfallversicherung will nicht für den Schaden aufkommen, da Erfrierungen nicht zu den Unfällen zählen. Einer der Bergsteiger geht bis ans Bundesgericht, doch auch dieses sagt: es handelt sich nicht um einen Unfall. Was für Konsequenzen hat das für Bergsteiger:innen? Und wie hoch ist das Risiko am Berg? Wir haben nachgefragt.