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Umweltschutzverbände: Einschränkung bei Beschwerden für kleine Immobilienprojekte

Seit Anfang August gibt es eine neue Einschränkung im Verbandsbeschwerderecht. Umweltschutzverbände dürfen bei kleinen Immobilienprojekten wie zum Beispiel Einfamilienhäusern oder kleinen Mehrfamilienhäusern keine Beschwerde mehr einreichen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Projekte zum Beispiel in Gebieten nationaler Bedeutung oder Biotopen geplant sind. Die Einschränkung geht auf einen Vorstoss des Nationalrats Philipp Matthias Bregy zurück. Das Verbandsbeschwerderecht wird aber auch im Zusammenhang mit der Energiewende und den grossen Energieprojekten diskutiert. Mit der neuen Einschränkung sind die Umweltschutzverbände wie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz nicht zufrieden.